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Ansprechpartner Klaeranlagen

 

Ansprechpartner
Gerhard Kolbe

 
Büro Schortewitz  
Tel. 034975 - 2 00 54
Fax: 034975 - 2 00 54  
mobil: 0172 - 3 89 80 74

 
Büro Magdeburg
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Fax: 0391 - 4 01 38 55  
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SBR - Kleinkläranlagen

Die Einleitung ungeklärten Abwassers in den Boden ist heute streng verboten, da sie unser Lebensmittel Nr. 1, das Trinkwasser, verderben würde. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist Teil des Gewässerschutzes und wesentliche Voraussetzung für die Nutzung und Bewirtschaftung der Grund- und Oberflächengewässer. SBR-Anlagen sind eine dezentrale Abwasserbeseitigung.

Sie dienen dem Interesse des Allgemeinwohls.

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Gesetzliche Vorschriften

Die EU-Abwasserrichtlinie und das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreiben deshalb vor:

Auf Grundstücken, die längerfristig nicht bzw. nie an eine öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden, müssen zur ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung und -behandlung Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben errichtet werden.

Für die Bemessung, die Errichtung, den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen sind die DIN EN 12566, Teil 1, und DIN 4261, Teil 2-4, maßgetrennt.

Vorhandene Kleinkläranlagen, die sich auf Grund ihrer Bauart und ihres baulichen Zustandes dem aus dieser DIN geforderten Stand der Technik anpassen lassen, können technologisch nachgerüstet werden.

Grundsätzlich ist für alle Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben eine Dichtigkeitsprüfung nachzuweisen.

 

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