Neue BHKW Förderung ab 01.04.2012!
19.01.2012
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.
Achtung: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA maßgeblich.
Investitionszuschuss bis 3.500,- Euro
Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kWel in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist.
Beispiel für Ein- und Zweifamilienhäuser:
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Leistung Min. ... Max. |
Förderbetrag* |
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> 0,00 ...... 1,00 kWel
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1.500,- EUR/kWel
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> 1,00 ...... 4,00 kWel
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300,- EUR/kWel
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> 4,00 ...... 10,00 kWel
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100,- EUR/kWel
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> 10,00 ...... 20,00 kWel
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50,- EUR/kWel
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* kumuliert über die Leistungsstufen
>> Eine Anlage mit 20 kW erhält danach einen Investitionszuschuss von 3.500,- Euro.
Anspruchsvolle Effizienzanforderungen
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen ist, dass die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen1) deutlich übertroffen werden müssen. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein
- eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW (und mindestens 6,9 kWh),
- einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel
- einer definierten Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe für Anlagen ab 3 kWel
Zum Pflichtprogramm gehören zudem ein "Hydraulischer Abgleich" für das Heizungssystem und der Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen.
Mini-KWK-Anlagen müssen gelistet sein
Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Weiter Informationen werden ebenfalls auf der BAFA-Homepage veröffentlicht.
Ab 2014 sinken die Fördersätze um 5 % pro Jahr
Wie bei solchen Förderrichtlinien üblich, besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen. Das BAFA entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Das Bundesumweltministerium geht allerdings von einer längeren Laufzeit des Programms aus. In Abschnitt 6 heißt es: „Die Fördersätze sinken ab dem 01.01.2014 (Antragseingang) jährlich um 5 % und werden nach der Berechnung auf volle Werte ohne Nachkommastellen aufgerundet.“ Anmerkung der TGA-Redaktion: Die langfristige Planung sowie die Degression sind sehr positiv zu bewerten. Hoffentlich führt sie nicht dazu, dass kurz vor dem Degressionsdatum so viele Anträge gestellt werden, dass rund um das Programm Chaos ausbricht. Andererseits: Die Förderung hat ja das definierte Ziel, den Markt anzureizen.
Quelle: TGA Fachplaner